Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat und bereitet die erste große Evaluierung des GlüStV 2021 vor
Geschrieben von Jordan Bauer · 10.7.2026

Christian Hochgrebe übernimmt den Vorsitz im GGL-Verwaltungsrat und bereitet die erste große Evaluierung des GlüStV 2021 vor

Christian Hochgrebe, Staatssekretär für Inneres in Berlin, hat am 1. Juli 2026 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder übernommen, während die Behörde sich auf die gesetzlich vorgeschriebene erste umfassende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein muss. Die Übernahme erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die GGL ihre Arbeit an den Zielen des Vertrags intensiviert, darunter Spielerschutz, Kanalisierung der Nachfrage in den legalen Markt sowie Bekämpfung illegaler Angebote, und Beobachter verweisen dabei auf die offizielle Mitteilung der Behörde unter www.gluecksspiel-behoerde.de.
Der Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrats markiert eine organisatorische Anpassung innerhalb der länderübergreifenden Behörde, die seit ihrer Gründung die Umsetzung des GlüStV 2021 koordiniert. Hochgrebe folgt in dieser Funktion auf seinen Vorgänger und bringt Erfahrung aus der Berliner Landespolitik mit, wo er bereits mit innenpolitischen und regulatorischen Fragen befasst war. Die GGL selbst hat in ihren Unterlagen festgehalten, dass die Evaluierung nicht nur den aktuellen Stand der Regulierung prüfen, sondern auch Anpassungsbedarfe für die kommenden Jahre identifizieren soll.
Die Rolle der GGL und der Hintergrund des GlüStV 2021
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder entstand als zentrale Institution zur Überwachung und Durchsetzung des zwischen den Bundesländern geschlossenen Vertrags, der seit 2021 bundesweit einheitliche Regeln für Glücksspiele festlegt. Der Vertrag sieht vor, dass die Länder die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen regelmäßig überprüfen, wobei die erste umfassende Bewertung explizit bis Ende 2026 terminiert ist. In diesem Rahmen werden Daten zu Spielerschutzmaßnahmen, zur Entwicklung legaler Angebote sowie zur Reduzierung illegaler Aktivitäten gesammelt und ausgewertet.
Hochgrebes Amtsübernahme fällt somit mit der Intensivierung dieser Vorbereitungen zusammen. Die Behörde plant, verschiedene Stakeholder einzubeziehen, um belastbare Grundlagen für die Evaluierung zu schaffen. Experten, die sich mit der Entwicklung des deutschen Glücksspielmarkts beschäftigen, betonen, dass die Koordination zwischen den Ländern und der GGL in den kommenden Monaten eine zentrale Herausforderung darstellen wird, da unterschiedliche regionale Erfahrungen in die Gesamtbewertung einfließen müssen.
Vorbereitung auf die Evaluierung bis Dezember 2026
Die gesetzliche Frist für die erste umfassende Evaluierung des GlüStV 2021 legt fest, dass bis zum 31. Dezember 2026 ein Bericht vorliegen muss, der die Erreichung der Vertragsziele bewertet. Dazu gehören die Wirksamkeit von Spielerschutzmechanismen, die erfolgreiche Lenkung von Spielern in regulierte Angebote sowie die Maßnahmen gegen illegale Anbieter. Die GGL hat bereits angekündigt, statistische Auswertungen und Berichte aus den ersten Jahren der Vertragslaufzeit zusammenzutragen, um eine fundierte Analyse zu ermöglichen.

In den kommenden Monaten wird die Behörde unter Hochgrebes Leitung Workshops und Abstimmungen mit den Ländern durchführen, um die erforderlichen Daten zu bündeln. Die Ergebnisse sollen nicht nur den Status quo dokumentieren, sondern auch Empfehlungen für mögliche Anpassungen des Vertrags liefern. Beobachter der regulatorischen Entwicklungen weisen darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen der GGL und den Landesbehörden dabei eine entscheidende Rolle spielt, da viele Regelungen auf Landesebene umgesetzt werden.
Auswirkungen auf Spielerschutz und Marktkontrolle
Der GlüStV 2021 definiert klare Vorgaben zum Schutz von Spielern, zur Einschränkung von Werbung und zur Überwachung von Transaktionen. Die bevorstehende Evaluierung wird untersuchen, inwieweit diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt wurden und welche Effekte sie auf das Verhalten der Spieler hatten. Die GGL sammelt hierzu unter anderem Daten zu Sperrlisten, zu Werbebeschränkungen sowie zu Meldungen über illegale Angebote.
Hochgrebe hat in seiner neuen Funktion bereits signalisiert, dass die Behörde den Fokus auf eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern legen wird, um die Ziele des Vertrags weiter voranzutreiben. Die Evaluierung bis Ende 2026 soll zeigen, ob die bestehenden Instrumente ausreichen oder ob nachjustiert werden muss, wobei die Ergebnisse auch Einfluss auf zukünftige gesetzliche Änderungen haben können. Die offizielle Website der Behörde bietet hierzu weitere Hintergrundinformationen unter www.gluecksspiel-behoerde.de.
Fazit
Die Übernahme des Verwaltungsratsvorsitzes durch Christian Hochgrebe am 1. Juli 2026 fällt mit einer entscheidenden Phase in der Arbeit der GGL zusammen. Die Vorbereitung auf die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des GlüStV 2021 bis zum 31. Dezember 2026 erfordert eine sorgfältige Sammlung und Auswertung von Daten zu Spielerschutz, Kanalisierung und Bekämpfung illegaler Angebote. Die Behörde unter neuer Leitung wird in den nächsten Monaten die notwendigen Schritte koordinieren, um einen fundierten Bericht zu erstellen, der die Grundlage für weitere Entwicklungen im deutschen Glücksspielmarkt bilden kann.